Das Erstgespräch ist dazu da, einen Überblick über Ihr Anliegen bzw. Ihre Beschwerden sowie Ihre Erwartungen und Ziele zu bekommen, um entscheiden zu können, ob mein Therapieangebot für Sie hilfreich sein kann. Auch ist Raum, formale Bedingungen zu besprechen (Häufigkeit der Sitzungen, Antragsverfahren, usw.) und weitere, offen gebliebene Fragen Ihrerseits zu klären. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch (und in Folge jeweils zu Beginn eines Quartals!) Ihre Versichertenkarte mit, eine Überweisung vom Arzt ist nicht zwingend erforderlich. Als Privatversicherter informieren Sie sich bitte vorab bei der Krankenversicherung oder Beihilfestelle über Ihre Vertragsbedingungen bzgl. Psychotherapie und bringen Sie entsprechende Antragsunterlagen mit. Wenn es Vorbefunde (z.B. Reha-Abschlussberichte) gibt, bringen Sie diese bitte in Kopie zum vereinbarten Termin mit. Es können insgesamt bis zu 5 sog. „Probatorische Sitzungen“ durchgeführt werden. Die erste probatorische Sitzung wird für das Erstgespräch verwendet. Die weiteren probatorischen Sitzungen dienen der vertieften Diagnostik, also dem genauen Verstehen Ihrer Sie beeinträchtigenden Verhaltens- und Erlebensmuster bzw. Ihrer psychischen Beschwerden: wie genau zeigen sich die beeinträchtigenden Verhaltens- und Erlebensmuster im „Hier und Jetzt“? Welche biographischen Aspekte spielen als Ursache eine Rolle? Wann und warum sind Ihre seelischen Beschwerden das erste mal aufgetreten? Warum sind die Beschwerden nicht wieder verschwunden, was für Faktoren erhalten sie aufrecht? All diese Erkenntnisse halten wir schriftlich im sog. „Erklärungsmodells“ fest. Auf der Basis des Erklärungsmodells erarbeiten wir dann für Sie konkrete Therapieziele sowie einen sog. „Therapieplan“, d.h. eine Abfolge konkreter therapeutischer Maßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Ziele zu erreichen. Auch sind die probatorischen Sitzungen weiterhin der Zeitraum, um gegenseitig zu prüfen, ob eine verbindliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit erwachsen kann und bei der Krankenkasse ein Antrag auf Verhaltenstherapie gestellt werden soll.Erstgespräch
Probatorische Sitzungen
Weiterer Verlauf
Hat Ihre Krankenkasse den Antrag auf Verhaltenstherapie bewilligt, treffen wir uns normalerweise einmal wöchentlich für eine Sitzung von 50 Minuten in meiner Praxis. Es kann aber auch sinnvoll sein, eine Doppelsitzung zu vereinbaren oder – im Rahmen der kognitiven Verhaltenstherapie – mehrstündige Übungen an anderen Orten durchzuführen. Auch Intensivtherapien mit mehreren Sitzungen pro Woche sind möglich, z.B. im Rahmen der kognitiven Verhaltenstherapie in der Behandlung von Ängsten oder bei der Anwendung der EMDR-Methode.
Inhaltlich gesehen geht es hier um die Phase der Veränderung und beinhaltet die Umsetzung der Therapieschritte, auf die wir uns in den probatorischen Sitzungen geeinigt haben. Bei der kognitiven Verhaltenstherapie als auch der EMDR-Methode passiert dies in den Therapiesitzungen. Im Rahmen der kognitiven Verhaltenstherapie findet die therapeutische Arbeit zudem auch zwischen den Sitzungen in Form therapeutischer „Hausaufgaben“ bzw. Übungen statt. Solche „Hausaufgaben“ können z.B. beinhalten, dass Sie ein Problem beobachten und protokollieren, eine neue Handlungsweise ausprobieren oder eine neue Sichtweise einüben. Hier benötige ich Ihre Bereitschaft, sich auf neue Situationen, Strategien und Gefühle einzulassen und Engagement und Zeit für die „Hausaufgaben“ mitzubringen. In dieser Phase werden Sie natürlich durch regelmäßige Therapiesitzungen engmaschig von mir unterstützt, um erlebte Hürden zu erkennen und zu bewältigen. Regelmäßig werden wir zudem prüfen, wie weit Sie auf dem Weg der Erreichung Ihrer Ziele fortgeschritten sind oder ob eine Veränderung des therapeutischen Vorgehens notwendig ist.
Therapieende
In der Phase der Beendigung der Therapie finden die Sitzungen meist in größerem zeitlichem Abstand statt. In dieser Phase soll es darum gehen, Ihre neu erworbenen Fertigkeiten mehr und mehr in Eigenregie im Alltag anzuwenden, so dass Sie selbst zunehmend zum „Experten“ der Bewältigung Ihrer Probleme werden. Auch hier stehe ich Ihnen zur Seite, beispielsweise wenn es darum geht, sich ergebende Schwierigkeiten zu besprechen und nach Lösungen zu suchen. Zudem werden wir in dieser Phase Maßnahmen der sog. „Rückfallprophylaxe“ für Sie erarbeiten, um Sie vor einer Rückkehr der Probleme in der Zukunft zu schützen. Um die gegangenen Schritte innerhalb des Therapieprozesses sowie die gemeinsame Zusammenarbeit zu würdigen, führen wir nach Erarbeitung rückfallprophylaktischer Maßnahmen zum Behandlungsende ein gemeinsames Abschlussgespräch.
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