Gesetzliche Krankenkassen
Ich bin zugelassen für alle gesetzlichen Krankenkassen und somit befugt, mit diesen abzurechnen.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie auch selbst tragen, z.B. wenn eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist. Dieser Weg wird zudem häufig von Personen gewählt, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung planen.
Im Fall der Selbstzahlung erfolgt die Abrechnung nach der offiziellen Gebührenordnung GOP.
Private Krankenkassen und Beihilfe
Eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung oder durch die Beihilfestelle ist möglich, da ich berechtigt bin, mit diesen abzurechnen.
Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt allerdings von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Aus diesem Grund bitte ich Sie, vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsdetails bei Ihrer Versicherung zu erfragen und entsprechende Antragsunterlagen mitzubringen.
Die Kosten der bei mir durchgeführten Psychotherapie richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
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